Hallo Dieter,
genau das mit der Fernpiloten-ID und einer e-ID meine ich. Letztendlich geht es doch darum, dass man den Halter eines UAS ausfindig machen kann. Ich vermute mal,
dass der Adressaufkleber nicht im Sinne des Datenschutzes ist und deshalb durch die e-ID-Nummer ersetzt werden soll. Warum aber sollte man dann zwei unterschiedliche ID-Nummern haben?
Ich habe das LBA mal angeschrieben und hoffe, dass man mir eine schlüssige Antwort geben kann.
Außerdem habe ich mal nachgefragt, ob es noch ein Plastikkärtchen (wie beim Kenntnisnachweis des DMFV) geben wird, oder, ob es ausreichen wird, wenn man den Ausdruck des Führerscheins, oder gar nur den Führerschein als PDF-Datei auf dem Smartphone mit sich führt. Bei einer Verkehrskontrolle/TÜV im KFZ-Bereich beispielsweise reicht eine solche PDF-Datei nicht aus. Hier müssen z.B. ABEen als "Printout" mitgeführt werden.
Ich halte Euch auf dem Laufenden, wenn ich eine Antwort bekomme.
Tom