Hallo!
Das ist ärgerlich und sollte bei Neuware nicht passieren. Aber warum hier die Anfrage?
Wenn es sich um Neuware handelt, besteht Garantieanspruch und damit Anspruch auf Umtausch, Reparatur oder Rückabwicklung des Kaufs! Man wende sich an den Händler!
MfG
profimc
(Achtung: Ich gehöre nicht zum MULTIPLEX-TEAM!!! Bringe hier nur meine Verwunderung zum Ausdruck!)